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L 20 SO 266/18•Landessozialgericht NRW, 2021-11-15, L 20 SO 266/18
L 20 SO 266/18Sozialversicherungsgericht15.11.2021
Zur Repräsentativität der für ein „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Wohnkosten erhobenen Daten mit Blick auf die Vermieterstruktur (Groß- und Kleinvermieter; vgl. BSG, Urteil vom 05.08.2021 – B 4 AS 82/20 R Rn. 39 f.)
Entscheidungsdatum: 2021-11-15
Aktenzeichen: L 20 SO 266/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1115.L20SO266.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Zur Repräsentativität der für ein „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Wohnkosten erhobenen Daten mit Blick auf die Vermieterstruktur (Groß- und Kleinvermieter; vgl. BSG, Urteil vom 05.08.2021 – B 4 AS 82/20 R Rn. 39 f.)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 13.02.2018 wird zurückgewiesen.
Die Klage gegen den Bescheid des Beigeladenen vom 30.05.2018 wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im ersten Rechtszug zur Hälfte. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung zwischen den Beteiligten nicht statt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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