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L 13 SB 234/21•Landessozialgericht NRW, 2021-12-10, L 13 SB 234/21
L 13 SB 234/21Sozialversicherungsgericht10.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-10
Aktenzeichen: L 13 SB 234/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1210.L13SB234.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Die Berufung der Klägerin zu 1) gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 18.08.2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Berufung des Klägers zu 2) gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 18.08.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten der Kläger sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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