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L 5 KR 302/21 NZB KH•Landessozialgericht NRW, 2021-12-10, L 5 KR 302/21 NZB KH
L 5 KR 302/21 NZB KHSozialversicherungsgericht10.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-10
Aktenzeichen: L 5 KR 302/21 NZB KH
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1210.L5KR302.21NZB.KH.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.03.2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 300,00 EUR festgesetzt.
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