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L 10 KR 779/21 NZB KH•Landessozialgericht NRW, 2021-12-22, L 10 KR 779/21 NZB KH
L 10 KR 779/21 NZB KHSozialversicherungsgericht22.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-22
Aktenzeichen: L 10 KR 779/21 NZB KH
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1222.L10KR779.21NZB.KH.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 26.08.2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 31,69 EUR festgesetzt.
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