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L 10 KR 511/20•Landessozialgericht NRW, 2022-01-19, L 10 KR 511/20
L 10 KR 511/20Sozialversicherungsgericht19.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-19
Aktenzeichen: L 10 KR 511/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0119.L10KR511.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 24.07.2020 insoweit geändert, als die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 4.462,12 € festgesetzt.
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