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L 16 KR 550/19•Landessozialgericht NRW, 2022-02-24, L 16 KR 550/19
L 16 KR 550/19Sozialversicherungsgericht24.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-24
Aktenzeichen: L 16 KR 550/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0224.L16KR550.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 07.06.2019 geändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.325,67 € zuzüglich Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.01.2016 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.325,67 € festgesetzt.
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