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L 7 AS 1066/21 B•Landessozialgericht NRW, 2022-02-24, L 7 AS 1066/21 B
L 7 AS 1066/21 BSozialversicherungsgericht24.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-24
Aktenzeichen: L 7 AS 1066/21 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0224.L7AS1066.21B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 10.06.2021 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist zulässig.
Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
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