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L 11 KR 610/21 KH•Landessozialgericht NRW, 2022-03-08, L 11 KR 610/21 KH
L 11 KR 610/21 KHSozialversicherungsgericht08.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-08
Aktenzeichen: L 11 KR 610/21 KH
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0308.L11KR610.21KH.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 29. April 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird im Berufungsrechtszug endgültig auf 25.712,45 € festgesetzt.
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