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L 9 SO 295/20•Landessozialgericht NRW, 2022-04-07, L 9 SO 295/20
L 9 SO 295/20Sozialversicherungsgericht07.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-07
Aktenzeichen: L 9 SO 295/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0407.L9SO295.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 18.08.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten auch des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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