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L 8 BA 173/20 B ER•Landessozialgericht NRW, 2022-04-20, L 8 BA 173/20 B ER
L 8 BA 173/20 B ERSozialversicherungsgericht20.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-20
Aktenzeichen: L 8 BA 173/20 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0420.L8BA173.20B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 12.10.2020 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Antragstellerin zu 60% und die Antragsgegnerin zu 40%.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.440,63 Euro festgesetzt.
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