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L 11 KA 31/20•Landessozialgericht NRW, 2022-05-11, L 11 KA 31/20
L 11 KA 31/20Sozialversicherungsgericht11.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-11
Aktenzeichen: L 11 KA 31/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0511.L11KA31.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 24.08.2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch im Berufungsrechtszug die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 7), die ihre Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 60.000 Euro festgesetzt.
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