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L 9 SO 388/20•Landessozialgericht NRW, 2022-06-30, L 9 SO 388/20
L 9 SO 388/20Sozialversicherungsgericht30.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-30
Aktenzeichen: L 9 SO 388/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0630.L9SO388.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.11.2020 geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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