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L 2 AS 209/22•Landessozialgericht NRW, 2022-07-05, L 2 AS 209/22
L 2 AS 209/22Sozialversicherungsgericht05.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-05
Aktenzeichen: L 2 AS 209/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0705.L2AS209.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.01.2022 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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