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L 2 R 38/20•Landessozialgericht NRW, 2022-07-28, L 2 R 38/20
L 2 R 38/20Sozialversicherungsgericht28.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-28
Aktenzeichen: L 2 R 38/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0728.L2R38.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 02.12.2019 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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