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L 15 U 268/22 B•Landessozialgericht NRW, 2022-08-11, L 15 U 268/22 B
L 15 U 268/22 BSozialversicherungsgericht11.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-11
Aktenzeichen: L 15 U 268/22 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0811.L15U268.22B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12.05.2022 geändert. Die dem Antragsteller für sein unter dem 21.07.2019 erstattetes Sachverständigengutachten zustehende Vergütung wird auf 4.529,60 Euro festgesetzt.
Dieser Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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