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L 11 KR 531/21•Landessozialgericht NRW, 2022-09-28, L 11 KR 531/21
L 11 KR 531/21Sozialversicherungsgericht28.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-28
Aktenzeichen: L 11 KR 531/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0928.L11KR531.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 21. Juni 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klage gegen den Bescheid vom 26. Oktober 2021 wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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