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L 10 KR 644/22 B•Landessozialgericht NRW, 2023-01-11, L 10 KR 644/22 B
L 10 KR 644/22 BSozialversicherungsgericht11.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-11
Aktenzeichen: L 10 KR 644/22 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0111.L10KR644.22B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.08.2022 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wird für zulässig erklärt.
Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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