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L 15 U 450/22 B•Landessozialgericht NRW, 2023-02-02, L 15 U 450/22 B
L 15 U 450/22 BSozialversicherungsgericht02.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-02
Aktenzeichen: L 15 U 450/22 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0202.L15U450.22B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Die Beschwerde der Landeskasse gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 09.08.2022 wird zurückgewiesen.
Dieser Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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