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L 21 R 885/20•Landessozialgericht NRW, 2023-02-24, L 21 R 885/20
L 21 R 885/20Sozialversicherungsgericht24.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-24
Aktenzeichen: L 21 R 885/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0224.L21R885.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 16.9.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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