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L 15 U 478/20•Landessozialgericht NRW, 2023-03-07, L 15 U 478/20
L 15 U 478/20Sozialversicherungsgericht07.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-07
Aktenzeichen: L 15 U 478/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0307.L15U478.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.08.2020 geändert.
Der Bescheid vom 13.06.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.01.2019 wird aufgehoben.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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