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L 11 KA 22/21•Landessozialgericht NRW, 2023-03-16, L 11 KA 22/21
L 11 KA 22/21Sozialversicherungsgericht16.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-16
Aktenzeichen: L 11 KA 22/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0316.L11KA22.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 5. Juli 2021 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Beschlusses vom 29. Januar 2020 verpflichtet, den Widerspruch der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden.
Der Beklagte und die Beigeladene zu 5) tragen gesamtschuldnerisch in beiden Rechtszügen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der übrigen Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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