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L 11 KA 3/22•Landessozialgericht NRW, 2023-05-03, L 11 KA 3/22
L 11 KA 3/22Sozialversicherungsgericht03.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-03
Aktenzeichen: L 11 KA 3/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0503.L11KA3.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 3. September 2018 geändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 47.258,03 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 3. September 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 58.419,27 € festgesetzt.
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