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L 14 R 75/20•Landessozialgericht NRW, 2023-05-12, L 14 R 75/20
L 14 R 75/20Sozialversicherungsgericht12.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-12
Aktenzeichen: L 14 R 75/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0512.L14R75.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 12.12.2019 aufgehoben.
Der Bescheid vom 15.08.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.02.2018 wird aufgehoben.
Die Beklagte hat der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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