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L 10 KR 459/22 SodEG•Landessozialgericht NRW, 2023-05-24, L 10 KR 459/22 SodEG
L 10 KR 459/22 SodEGSozialversicherungsgericht24.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-24
Aktenzeichen: L 10 KR 459/22 SodEG
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0524.L10KR459.22SODEG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 06.04.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Streitwertfestsetzung des Sozialgerichts wird aufgehoben.
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