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L 9 SO 37/23 KL•Landessozialgericht NRW, 2023-06-06, L 9 SO 37/23 KL
L 9 SO 37/23 KLSozialversicherungsgericht06.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-06
Aktenzeichen: L 9 SO 37/23 KL
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0606.L9SO37.23KL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9
1. Die „Anträge auf Bürgergeld“ werden zurückgewiesen.
2. Die Gehörsrügen werden als unzulässig verworfen.
3. Kosten sind nicht zu erstatten.
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