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L 8 BA 208/18•Landessozialgericht NRW, 2023-06-14, L 8 BA 208/18
L 8 BA 208/18Sozialversicherungsgericht14.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-14
Aktenzeichen: L 8 BA 208/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0614.L8BA208.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.07.2018 hinsichtlich der Erhebung von Beiträgen für die Tätigkeit der Frau I. T. geändert und die diesbezügliche Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 824,61 Euro festgesetzt.
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