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L 4 R 355/23 B•Landessozialgericht NRW, 2023-06-20, L 4 R 355/23 B
L 4 R 355/23 BSozialversicherungsgericht20.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-20
Aktenzeichen: L 4 R 355/23 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0620.L4R355.23B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 21.02.2023 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
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