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L 9 SO 519/21•Landessozialgericht NRW, 2023-08-17, L 9 SO 519/21
L 9 SO 519/21Sozialversicherungsgericht17.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-17
Aktenzeichen: L 9 SO 519/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0817.L9SO519.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.11.2021 geändert.
Die Klage wird abgewiesen, soweit der Kläger Heizkosten iHv mehr als 40 €/Monat begehrt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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