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L 21 R 310/20•Landessozialgericht NRW, 2023-08-18, L 21 R 310/20
L 21 R 310/20Sozialversicherungsgericht18.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-18
Aktenzeichen: L 21 R 310/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0818.L21R310.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.2.2020, soweit es den Bescheid vom 12.4.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5.7.2018 hinsichtlich des Zuschusses zur Krankenversicherung aufgehoben hat, geändert und die Klage abgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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