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L 11 KR 521/23 WA•Landessozialgericht NRW, 2023-08-24, L 11 KR 521/23 WA
L 11 KR 521/23 WASozialversicherungsgericht24.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-24
Aktenzeichen: L 11 KR 521/23 WA
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0824.L11KR521.23WA.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11
Es wird festgestellt, dass die Berufung vom 2. August 2021 gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 31. Mai 2021 als zurückgenommen gilt.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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