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L 6 AS 604/23 B•Landessozialgericht NRW, 2023-08-31, L 6 AS 604/23 B
L 6 AS 604/23 BSozialversicherungsgericht31.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-31
Aktenzeichen: L 6 AS 604/23 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0831.L6AS604.23B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6
Auf die Beschwerde der Klägerin wird festgestellt, dass das Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren S 20 AS 2436/22 nicht durch Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 10.03.2023 ausgesetzt worden ist.
Im Übrigen wird die Beschwerde als unzulässig verworfen.
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