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L 11 KR 902/21•Landessozialgericht NRW, 2023-09-13, L 11 KR 902/21
L 11 KR 902/21Sozialversicherungsgericht13.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-13
Aktenzeichen: L 11 KR 902/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0913.L11KR902.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26. Oktober 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klage gegen die Bescheide vom 4. Juli 2022 und vom 27. Dezember 2022 wird abgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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