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L 16 KR 659/23 NZB•Landessozialgericht NRW, 2023-09-14, L 16 KR 659/23 NZB
L 16 KR 659/23 NZBSozialversicherungsgericht14.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-14
Aktenzeichen: L 16 KR 659/23 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0914.L16KR659.23NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 26.04.2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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