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L 6 AS 485/23 B•Landessozialgericht NRW, 2023-09-27, L 6 AS 485/23 B
L 6 AS 485/23 BSozialversicherungsgericht27.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-27
Aktenzeichen: L 6 AS 485/23 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0927.L6AS485.23B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6
Auf die Beschwerde der Kläger wird festgestellt, dass das Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren S 20 AS 3154/22 nicht durch Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.03.2023 ausgesetzt worden ist.
Im Übrigen wird die Beschwerde als unzulässig verworfen.
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