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L 13 SB 282/20•Landessozialgericht NRW, 2023-11-03, L 13 SB 282/20
L 13 SB 282/20Sozialversicherungsgericht03.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-03
Aktenzeichen: L 13 SB 282/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:1103.L13SB282.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 27.08.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten erneut einander nicht zu erstatten.
Der Kläger erstattet der Landeskasse 1000,00 Euro.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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