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L 10 KR 246/23 NZB KH•Landessozialgericht NRW, 2023-11-09, L 10 KR 246/23 NZB KH
L 10 KR 246/23 NZB KHSozialversicherungsgericht09.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-09
Aktenzeichen: L 10 KR 246/23 NZB KH
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:1109.L10KR246.23NZB.KH.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 30.01.2023 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 300 € festgesetzt.
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