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L 8 BA 114/22 B ER•Landessozialgericht NRW, 2024-01-15, L 8 BA 114/22 B ER
L 8 BA 114/22 B ERSozialversicherungsgericht15.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-15
Aktenzeichen: L 8 BA 114/22 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0115.L8BA114.22B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 12.07.2022 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 57.598,35 Euro festgesetzt.
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