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L 16 KR 304/22 KH•Landessozialgericht NRW, 2024-01-25, L 16 KR 304/22 KH
L 16 KR 304/22 KHSozialversicherungsgericht25.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-25
Aktenzeichen: L 16 KR 304/22 KH
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0125.L16KR304.22KH.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 22.03.2022 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 901,31 € festgesetzt.
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