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L 11 KR 616/23 B ER•Landessozialgericht NRW, 2024-02-01, L 11 KR 616/23 B ER
L 11 KR 616/23 B ERSozialversicherungsgericht01.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-01
Aktenzeichen: L 11 KR 616/23 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0201.L11KR616.23B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 5. Juni 2023 geändert und der Antrag vom 2. Februar 2023 auf einstweiligen Rechtsschutz insgesamt abgelehnt.
Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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