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L 4 U 277/22•Landessozialgericht NRW, 2024-02-02, L 4 U 277/22
L 4 U 277/22Sozialversicherungsgericht02.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-02
Aktenzeichen: L 4 U 277/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0202.L4U277.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 06.05.2022 wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Rentenausschusses der Beklagten vom 11.04.2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.07.2018 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Beklagte erstattet die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu 10 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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