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L 11 KR 1091/21 KH•Landessozialgericht NRW, 2024-02-07, L 11 KR 1091/21 KH
L 11 KR 1091/21 KHSozialversicherungsgericht07.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-07
Aktenzeichen: L 11 KR 1091/21 KH
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0207.L11KR1091.21KH.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 15. November 2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt auch im Berufungsrechtszug die Beklagte.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 10.056,86 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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