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L 9 AL 169/22•Landessozialgericht NRW, 2024-07-04, L 9 AL 169/22
L 9 AL 169/22Sozialversicherungsgericht04.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-04
Aktenzeichen: L 9 AL 169/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0704.L9AL169.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 08.08.2022 geändert.
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird in beiden Rechtszügen auf 450.000 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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