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L 14 R 843/23•Landessozialgericht NRW, 2024-07-05, L 14 R 843/23
L 14 R 843/23Sozialversicherungsgericht05.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-05
Aktenzeichen: L 14 R 843/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0705.L14R843.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 10.10.2023 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Gelsenkirchen zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung des Sozialgerichts vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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