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L 9 SO 16/22•Landessozialgericht NRW, 2024-09-19, L 9 SO 16/22
L 9 SO 16/22Sozialversicherungsgericht19.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-19
Aktenzeichen: L 9 SO 16/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:0919.L9SO16.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9
Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen. vom 06.12.2021 geändert.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 18.05.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.06.2021 verurteilt, der Klägerin die ungedeckten Kosten für die Betreuungsleistungen zu zahlen, die sie von September 2019 bis Juli 2020 für die verstorbene Frau Liselotte S. erbracht hat.
Die Beklagte hat der Klägerin in beiden Instanzen 2/3 der außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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