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L 3 R 301/24•Landessozialgericht NRW, 2024-10-30, L 3 R 301/24
L 3 R 301/24Sozialversicherungsgericht30.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-30
Aktenzeichen: L 3 R 301/24
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:1030.L3R301.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3
Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 04.03.2024 aufgehoben und die Sache an das Sozialgericht Gelsenkirchen zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung des Sozialgerichts vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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