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L 12 AS 116/23•Landessozialgericht NRW, 2024-11-27, L 12 AS 116/23
L 12 AS 116/23Sozialversicherungsgericht27.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-27
Aktenzeichen: L 12 AS 116/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:1127.L12AS116.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 02.12.2022 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 15.09.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.01.2021 verurteilt, der Klägerin Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 256 € zu gewähren.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu 1/3 zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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