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L 9 SO 245/24 B ER•Landessozialgericht NRW, 2024-11-29, L 9 SO 245/24 B ER
L 9 SO 245/24 B ERSozialversicherungsgericht29.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-29
Aktenzeichen: L 9 SO 245/24 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:1129.L9SO245.24B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 08.08.2024 geändert. Der Antrag wird abgelehnt, soweit die Antragstellerin eine Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Übernahme der Kosten bis Juli 2024 iHv 61.418,90 € begehrt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat 1/3 der Kosten der Antragstellerin und der Beigeladenen in beiden Instanzen zu erstatten.
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