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L 8 R 605/24 B ER•Landessozialgericht NRW, 2024-12-09, L 8 R 605/24 B ER
L 8 R 605/24 B ERSozialversicherungsgericht09.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-09
Aktenzeichen: L 8 R 605/24 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:1209.L8R605.24B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 12.07.2024 wird zurückgewiesen.
Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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