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L 20 AL 154/21•Landessozialgericht NRW, 2025-01-27, L 20 AL 154/21
L 20 AL 154/21Sozialversicherungsgericht27.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-27
Aktenzeichen: L 20 AL 154/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0127.L20AL154.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20
Auf die Berufung der Beklagten wird der Tenor des Urteils des Sozialgerichts Dortmund vom 13.09.2021 neu gefasst.
Die Beklagte wird unter Änderung ihres Bescheides vom 25.03.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.07.2020 verurteilt, dem Kläger Insolvenzgeld für den Monat Dezember 2019 in Höhe von 1.294,66 € zu zahlen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird zugelassen.
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