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L 5 P 75/23•Landessozialgericht NRW, 2025-01-30, L 5 P 75/23
L 5 P 75/23Sozialversicherungsgericht30.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-30
Aktenzeichen: L 5 P 75/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0130.L5P75.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 15.05.2023 geändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger Leistungen nach einem Pflegegrad 2 auch für die Zeit vom 00.00.0000 bis zum 00.00.0000 zu erbringen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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